Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Deshalb gehört das Arbeitsrecht zu den Rechtsgebieten, das ab einem gewissen Zeitpunkt im Leben praktisch jeden von uns – auch als Arbeitgeber – tagtäglich begleitet. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich im allgemeinen Zivilrecht (§§ 611 ff. BGB) sowie in zahlreichen Spezialgesetzen (z.B. KSchG, BUrlG, EFZG,…). Diese gesetzlichen Regelungen werden flankiert von einer großen Anzahl an höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Wesentliche Bestandteile des Arbeitsrechts
- Berufsausbildung (z.B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz,…)
- Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Überstunden, Urlaub, Weihnachtsgeld, Schwerbehindertenrecht, Mutterschutzgesetz,…)
- Wahrung von Persönlichkeitsrechten (z.B. bei Mobbing am Arbeitsplatz)
- Gestaltung und Überprüfung von Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen
- Kündigungsrecht
- Kündigungsschutz
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
Ich vertrete im Arbeitsrecht ganz bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, da der gelegentliche Perspektivenwechsel meiner Ansicht nach nötig ist, um die für das Arbeitsrecht erforderliche geistige Flexibilität zu bewahren. Es ist nicht möglich, einen Arbeitnehmer adäquat zu vertreten, wenn man sich nicht in die Position des Arbeitgebers hineinversetzen kann und umgekehrt. Das Arbeitsrecht lebt vom Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Interessen. Und auch aus der Perspektive des Arbeitgebers erscheint es immer wieder in einem ganz anderen, nicht weniger faszinierenden Licht.
Auch im Arbeitsrecht konnte ich bereits, wie im Familienrecht, Praxiserfahrung im internationalen Arbeitsrecht sammeln.
Anwalt für Arbeitsrecht in Forchheim
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